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Brandschutztipp zu Silvester

 

Durch Unfug oder unachtsamen Umgang mit Silvesterfeuerwerk hat schon für so manchen das neue Jahr schlecht angefangen. Schwere Unfälle und Brände häufen sich in der Silvesterzeit.

Die Tatsache, dass Feuerwerksartikel frei verkäuflich sind, darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass hier mit Sprengstoffen umgegangen wird.

Über die Gefahren und den sachgerechten Umgang mit Feuerwerkskörpern informieren folgende Brandschutztipps:

 

  • Nur in Deutschland zugelassene Feuerwerkskörper der Kategorien 1 oder 2 mit dem neuen CE-Kennzeichen (CE 0589-F1-ZZZZ; CE 0589-F2-ZZZZ wobei ZZZZ = lfd. Nr.) oder mit der alten BAM-Nummer P I oder P II (z.B. BAM-P I-ZZZZ, BAM-P II-ZZZZ; dürfen noch bis zum 03.07.2017 vertrieben werden) verwenden.
  • Zur Kategorie 1 bzw. Klasse I (CE 0589-F1 bzw. BAM-PI) zählt Kleinstfeuerwerk, Knallerbsen oder Tischfeuerwerk. Kinder und Jugendliche dürfen Produkte der Klasse I erst ab einem Alter von 12 Jahren zünden. Der Verkauf ist ganzjährig zulässig.
  • Zur Kategorie 2 bzw. Klasse II (CE 0589-F2 bzw. BAM-PII) zählen Böller, Raketen und Batteriefeuerwerk. Diese gefährlicheren pyrotechnischen Artikel dürfen nur von Erwachsenen gekauft und nur von diesen am Silvesterabend und am Neujahrstag gezündet wer-den. Der Verkauf ist auf die Zeit vom 29. bis 31. Dezember beschränkt.
  • Werden Ihnen Feuerwerkskörper der Kategorien 3 oder 4 (nur an Personen mit spezieller Erlaubnis oder einem Befähigungsschein zulässig) bzw. solche ohne entsprechende Kennzeichnungen angeboten, informieren Sie die nächste Polizeidienststelle.
  • Kerzen und Adventskränze sollte man nur auf einen schwer entflammbaren Untergrund stellen und niemals unbeaufsichtigt brennen lassen! Vertrocknetes Tannengrün rechtzeitig entsorgen, da dieses leicht entflammbar ist.
  • Knallkörper und Raketen in jedem Fall kühl lagern. Tragen Sie Feuerwerk niemals am Körper, etwa in Jacken- oder Hosentaschen..
  • Gebrauchsanweisung bereits im Vorfeld sorgfältig studieren.
  • Feuerwerkskörper nur im Freien abbrennen. Das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie Reet- und Fachwerkhäusern ist verboten.
  • Nur den Teil aus einer Packung entnehmen, der sofort gebraucht wird.
  • Beim Anzünden der Feuerwerkskörper für sich selbst und die Umgebung (z.B. Gebäude, landwirtschaftliche Einrichtungen, Lagertanks mit flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen) ausreichenden Sicherheitsabstand bewahren.
  • Angezündete Knallkörper sofort wegwerfen! Nicht in der Hand behalten.
  • Feuerwerkskörper nicht unkontrolliert wegwerfen (z.B. in Fenster oder andere Hausöffnungen). Niemals nach Personen werfen oder zielen! Keinesfalls sollten diese pyrotechnischen Artikel unter, auf oder gar nach fahrenden Fahrzeugen geworfen werden!
  • Raketen sollten in große Flaschen gestellt werden, die wiederum in einem Kasten stehen. Die Flugrichtung muss so gewählt werden, dass die Raketen nicht in Häuser oder auf leicht brennbares Material fliegen können. Das Bündeln von Raketen soll unterbleiben, da durch ungleiche Zündungen Kursabweichungen unvermeidbar werden.
  • Wenn Feuerwerkskörper nicht zünden oder versagen, nicht nachkontrollieren oder nachzünden, sondern mit Wasser übergießen, um unkontrolliertes Zünden zu verhindern.
  • Von Jugendlichen nur ungefährliche und für das entsprechende Alter zugelassene Artikel (z.B. BAM-P I) abbrennen lassen und dabei beaufsichtigen.
  • Fenster, vor allem Dachfenster und soweit möglich auch Rollläden, in der Silvesternacht schließen.
  • Schützen Sie Ihren Balkon oder entsprechende Unterstände vor Böllern! Gartenmöbel, Sonnenschirm, leere Kisten, Zeitungsstapel, der ausgediente Weihnachtsbaum etc. erhöht die Brandlast ungemein.
  • Von Jugendlichen nur ungefährliche und für das entsprechende Alter zugelassene Artikel (z.B. BAM-P I) abbrennen lassen und dabei beaufsichtigen.

 

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